Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und die Steuererklärung selbst erstellen, müssen Sie diese normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wegen dieser Einflussfaktoren wurden die Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz erneut verlängert.