Hinter dem Antrag steht eine fraktionsübergreifende Gruppe von 124 Abgeordneten, die von Marco Wanderwitz (CDU), Carmen Wegge (SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) koordiniert wird. Nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können die Prüfung auf Verfassungswidrigkeit einer Partei und damit ihr Verbot beim Bundesverfassungsgericht initiieren. Das Gericht fällt die Entscheidung. Das Verfahren gilt als langwierig und kann sich über Jahre ziehen.