Dem Bundesamt für Statistik zufolge erfolgt die Zählung auf Basis der Daten aus den Melderegistern und wird durch Stichproben-Befragungen ergänzt. Wer von den Statistikern ausgewählt wird, ist den Angaben nach zu einer Teilnahme an der Befragung verpflichtet, die Daten werden jedoch anonymisiert.