Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
https://www.termimvorschau.com" />
Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Home→Ereignis→Weniger Sanktionen für Hartz-IV-Empgangende
01. Juli 2022
Weniger Sanktionen für Hartz-IV-Empgangende
Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird.
Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.