• Ehemalige Gastarbeiter müssen ab dem 65. Lebensjahr keine Deutschkenntnisse mehr vorweisen. Für alle anderen gilt nach wie vor das Niveau „B1“ als Minimum an Deutsch-Kenntnissen für eine Einbürgerung.
  • Wer eingebürgert werden wollte, musste bisher seine alte Staatsangehörigkeit ablegen. Außer man kam aus einem anderen EU-Land, Iran, Marokko oder Afghanistan. Nun soll die doppelte Staatsangehörigkeit auch für viele andere Länder gelten.
  • Kritiker mahnen: Diese Neuregelung erschwert die Integration. Denn fehlt die eindeutige Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit, könnte auch das Bekenntnis zur deutschen Demokratie verwässert werden. (Quelle: Bild.de - siehe Link) https://www.termimvorschau.com" />
  • Ehemalige Gastarbeiter müssen ab dem 65. Lebensjahr keine Deutschkenntnisse mehr vorweisen. Für alle anderen gilt nach wie vor das Niveau „B1“ als Minimum an Deutsch-Kenntnissen für eine Einbürgerung.
  • Wer eingebürgert werden wollte, musste bisher seine alte Staatsangehörigkeit ablegen. Außer man kam aus einem anderen EU-Land, Iran, Marokko oder Afghanistan. Nun soll die doppelte Staatsangehörigkeit auch für viele andere Länder gelten.
  • Kritiker mahnen: Diese Neuregelung erschwert die Integration. Denn fehlt die eindeutige Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit, könnte auch das Bekenntnis zur deutschen Demokratie verwässert werden. (Quelle: Bild.de - siehe Link) https://www.termimvorschau.com" />
    100
    27. Juni 2024

    Ab heute: Neue Regeln für die Einbürgerung in Deutschland

    Bisher galt: Wer einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat, konnte nach sieben Jahren Aufenthaltsdauer in Deutschlandeingebürgert werden. Nun soll das bereits nach fünf Jahren möglich sein. Bei guten Integrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren.

    Weitere Neuregelungen:

    • Ehemalige Gastarbeiter müssen ab dem 65. Lebensjahr keine Deutschkenntnisse mehr vorweisen. Für alle anderen gilt nach wie vor das Niveau „B1“ als Minimum an Deutsch-Kenntnissen für eine Einbürgerung.
    • Wer eingebürgert werden wollte, musste bisher seine alte Staatsangehörigkeit ablegen. Außer man kam aus einem anderen EU-Land, Iran, Marokko oder Afghanistan. Nun soll die doppelte Staatsangehörigkeit auch für viele andere Länder gelten.

    Kritiker mahnen: Diese Neuregelung erschwert die Integration. Denn fehlt die eindeutige Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit, könnte auch das Bekenntnis zur deutschen Demokratie verwässert werden.

    (Quelle: Bild.de – siehe Link)

    JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

    Login