General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Es begründete 1947 keine Internationale Organisation, sondern war ein völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten bezeichnet wurden. Deutschland trat 1951 bei." /> General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Es begründete 1947 keine Internationale Organisation, sondern war ein völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten bezeichnet wurden. Deutschland trat 1951 bei." />
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30. Oktober 1947

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen wird abgeschlossen

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (engl. General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Es begründete 1947 keine Internationale Organisation, sondern war ein völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten bezeichnet wurden. Deutschland trat 1951 bei.

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