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01. April 2004

Baden-Württemberg verbietet Lehrerinnen das Kopftuch

Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet ein Gesetz, dass Lehrkräften an staatlichen Schulen das Tragen eines Kopftuchs untersagt. Vorangegangen waren ein mehrmonatiger Rechtsstreit mit öffentlicher Debatte. Geklagt hatte die Referendarin Fereshta Ludin, die aufgrund ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Nachdem das Bundesverfassungsreicht am 24.9.2003 es den Bundesländern freistellte, Kopftücher in Schulen zu erlauben oder zu verbieten, entschloss sich der Landtag Baden-Württemberg für letzteres. Erst am 27.1.2015 kippt das BVG ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen. Einzelne Verbote müssen nun individuell begründet werden.

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