Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde am 15. Februar 1959 erstmals in Deutschland ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt (Telefunken VRG 2). Später kamen zur mobilen Ausstattung die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto dazu.