Nach Problemen mit kontaminierten Blutprodukten verfügt Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) die Auflösung des 1952 gegründeten Bundesgesundheitsamtes. Aus der ehemaligen Behörde gehen drei eigenständige Bundesoberbehörden hervor, die dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt werden: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BfVV). Die Neuregelungen treten am 01. Juli 1994 in Kraft