Zum Schutz der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen beschließt der Deutsche Bundestag das “Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften” (GJS), das am 14. Juli 1953 in Kraft tritt. Zur Durchführung des Jugendmedienschutzes wird eine Bundesoberbehörde unter dem Namen “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften” (BPjS), heute “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien” (BPjM) geschaffen.