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29. April 1964

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres

Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, 124. Sitzung. Für ein Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung leisten junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahren für 12 Monate Dienst in verschiedenen sozialen Einrichtungen. Neben der praktischen Arbeit ist auch die begleitende Bildungsarbeit wesentlicher Bestandteil.

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