Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, 96. Sitzung: Verabschiedung 5. Gesetz zur Reform des Strafrechts; Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten drei Monate. Der Deutsche Bundestag billigt die Fristenlösung des § 218, der einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei stellt. Vom Bundesverfassungsgericht 1975 verworfen. 1976 tritt eine Änderung in Kraft (Indikationslösung).