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09. April 1924
Dawes-Plan zu deutschen Reparationszahlungen vorgelegt
Der Internationale Sachverständigenausschuß unter Vorsitz von Charles Gates Dawes legt sein Gutachten vor. Der Ausschuß war von der Reparationskommission eingesetzt worden. Am 30.8.1924 wird das Londoner Abkommen über den Dawes-Plan unterzeichnet.