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25. März 1953

Der Bundestag verabschiedet das Bundesvertriebenengesetz.

Der Bundestag verabschiedet das Bundesvertriebenengesetz, wonach Vertriebene, Heimatvertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge und Spätaussiedler sowie deren Hinterbliebene Anspruch auf Leistungen haben.

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