100
24. März 1933

Der Reichstag verabschiedet das „Ermächtigungsgesetz“.

Gegen die Stimmen der SPD beschließt der Reichstag mit Zweidrittelmehrheit das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, und schaltet sich damit selbst aus, da es der Regierung Adolf Hitlers erlaubt, Gesetze ohne Mitwirkung des Reichstags zu erlassen.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Login