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13. März 1993

Der Solidarpakt wird beschlossen

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer einigen sich auf den Solidarpakt. In diesem wird verinbart,die ostdeutschen Bundesländer für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten besondere Finanzmittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs durch besondere Bundesergänzungszuweisungen zukommen zu lassen.

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