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04. Dezember 1871
Einheitliche Währung im Deutschen Reich
An die Stelle der verschiedenen Währungen im neugegründeten Deutschen Reich tritt die Goldmark zu 100 Pfennig; als Goldmünzen werden das Fünf-, Zehn- und Zwanzigmarkstück unter den Namen Halbkrone, Krone und Doppelkrone eingeführt.