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14. August 2014

Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath

Regensburg – Von 2006 bis 2013 war Gustl Mollath in der Psychatrie zwangsweise untergebracht. Das OLG Nürnberg ordnete 2013 ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath in vollem Umfang freigesprochen, ist aber davon überzeugt, dass er gegen seine frührere Ehefrau gewaltätig war. Für den Zeitraum der zwangsweisen Unterbringung in der Psychiatrie ist er zu entschädigen. Er legt Revision ein.

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