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08. März 1991

„Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost“ beschlossen.

Zur Ankurbelung der ostdeutschen Wirtschaft beschließt das Bundeskabinett die Schaffung eines milliardenschweren „Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost“ sowie höhere Steuern zu dessen Finanzierung.

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