Köln – Im Rechtsstreit um sein politisches Vermächtnis hat Altkanzler Helmut Kohl einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass Kohl Tonbänder mit 630 Stunden Gesprächsmitschnitten behalten darf. Auf den Bändern sind Gespräche zwischen ihm und dem Publizisten Heribert Schwan über das Leben des früheren Kanzlers dokumentiert.