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23. November 1970
Kardinäle, die älter als 80 Jahre sind, verlieren das aktive Wahlrecht im Konklave
Katholische Kirche. Papst Paul VI. verfügt in einem Motu proprio, dass Kardinäle über 80 Jahre künftig nicht mehr an der Wahl des Papstes teilnehmen können. Die Regelung tritt am 1.1.1971 in Kraft.