2016 stellte die Kommission fest, dass Spanien sieben Fußballvereinen – FC Barcelona, Real Madrid, Valencia, Athletic Club Bilbao, Atlético Osasuna, Elche und Hercules – rechtswidrige Beihilfen gewährt habe, die es von den Vereinen zurückfordern müsse. Beim Athletic Club Bilbao und beim FC Barcelona, wie auch bei anderen, habe die Beihilfe in einer Vorzugsbehandlung bei der Körperschaftsteuer bestanden (25 Prozent statt 30 Prozent), die über zwanzig Jahre hinweg bis Ende 2015 gewährt worden sei. Die Kommission geht allerdings von eher begrenzten Nachzahlungen von bis zu 5 Mio. Euro pro Verein aus. Gegen den Beschluss haben der Athletic Club Bilbao und der FC Barcelona Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben.