In London wird das Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde unterschrieben. Es tritt noch am gleichen Tag in Kraft. Unterzeichner sind die USA, Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten. Das Abkommen sieht die Gründung einer Internationalen Ruhrbehörde vor. Sie soll als oberste Kontrollinstanz die industrielle Produktion des Ruhrgebiets auf den deutschen und internationalen Markt verteilen und übermäßige Konzentration verhindern.