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28. April 1949

Ruhrstatut unterzeichnet und in Kraft

In London wird das Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde unterschrieben. Es tritt noch am gleichen Tag in Kraft. Unterzeichner sind die USA, Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten. Das Abkommen sieht die Gründung einer Internationalen Ruhrbehörde vor. Sie soll als oberste Kontrollinstanz die industrielle Produktion des Ruhrgebiets auf den deutschen und internationalen Markt verteilen und übermäßige Konzentration verhindern.

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