Nachdem der Bundestag seine Beratungen am 19. Juni 1974 abgeschlossen hatte, wird das Umweltbundesamt nun durch das “Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes” im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern als selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in West-Berlin gegründet.