Ulvi Kulac wird von der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Hof wegen des Mordes an der neunjährigen Schülerin Peggy Knobloch aus Lichtenberg (Oberfranken) und wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Haft und der Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt verurteilt. Die Richter unter Vorsitz von Georg Honig bauen ihr Urteil auf das später widerrufene Geständnis von dem geistig Behinderten Ulvi Kulac, die Gutachten und die Aussage von V- Mann Peter Hoffmann auf. Hoffmann gibt 2010 zu, gelogen zu haben. Kulacs Pflichtverteidiger Michael Euler beantragt ein Wiederaufnahmeverfahren, das am Landesgericht Bayreuth stattfindet und am 14.05.2014 mit einem (echten) Freispruch für Ulvi Kulac endet. Der Fall gilt bis heute als ungelöst.