100
26. März 1954

Wiederbewaffnung der Bundesrepublik.

Durch eine Grundgesetzänderung werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau der Bundeswehr geschaffen, da die Verfassung in seiner Form von 1949 keine Wiederbewaffnung vorsah.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Login